Wenn Ferienjobber über Vereine geworben werden, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens 18 Jahre
  • Mindestens 3 Wochen
  • Schichtbereitschaft
  • Angabe des Vereins, der den Ferienarbeiter geworben hat durch den Ferienarbeiter im Anschreiben/Lebenslauf  
  • Auszahlung der 50,00 € erfolgt erst nach mindestens dreiwöchiger Beschäftigungsdauer des Ferienarbeiters

Wenn Ferienjobber über Mitarbeiter geworben werden, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens 18 Jahre
  • Mindestens 3 Wochen
  • Schichtbereitschaft
  • Angabe des Mitarbeiters, der den Ferienarbeiter geworben hat durch den Ferienarbeiter im Anschreiben/Lebenslauf
  • Auszahlung der 50,00 € brutto erfolgt erst nach mindestens dreiwöchiger Beschäftigungsdauer des Ferienarbeiters

 

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